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/image alliance, Sina Schuldt
Berlin Der Spitzenverband Fachrzte Deutschlands e.V. (SpiFa) fordert die Bundesregierung auf, ihr Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag zur Entbudgetierung rztlicher Leistungen Taten folgen zu lassen und das Vorhaben auf die gesamte ambulante Versorgung auszuweiten. Von der Budgetierung sei eine Vielzahl von Fachrztinnen und Fachrzten betroffen.
Den Krisen in der Gesundheitsversorgung, denen die Patientinnen und Patienten, rztinnen und rzte und alle im Gesundheitswesen ttigen Menschen tagtglich ausgeliefert sind, sind keine neuen Aspekte”, sagte Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa.
Die Budgetierung von medizinischen Leistungen sei der Ursprung hierfr. Verschobene oder nicht verfgbare Termine, krankes, ausgebranntes und demotiviertes Private sowie vorherrschender rztemangel in allen Fachrichtungen sind die Folge.
Die Budgetierung rztlicher Leistungen entstehe durch die Zahlung einer morbidittsbedingten Gesamtvergtung durch die gesetzlichen Krankenkassen mit befreiender Wirkung. Die befreiende Wirkung sichere dabei den Krankenkassen zu, dass diese im Fall der Flle nicht automatisch Finanzmittel nachschieen mssen.
Obwohl jedes Jahr weit mehr Leistungen erbracht, als durch die gesetzlichen Krankenkassen Finanzmittel zur Verfgung gestellt werden, werde die Budgetierung in der ambulanten Versorgung nicht aufgehoben, kritisierte der SpiFa.
Analysen des Deutschen Instituts fr Fachrztliche Versorgungsforschung (DIFA) wrden zeigen, dass die Bundeslnder und rztlichen Fachgruppen von der Budgetierung sehr unterschiedlich betroffen seien. Die sogenannten Auszahlungsquoten, die durch zur Verfgung stehendes Finanzvolumen je Kassenrztlicher Vereinigung und Menge der abgerufenen Leistungen entstehen, schwankten dabei in einem Korridor von minus 20 bis 30 Prozent je Fachgruppe und Bundesland.
Wir fordern daher die Regierungsampel und Herrn Bundesgesundheitsminister Lauterbach auf, den Worten des Koalitionsvertrages Taten folgen zu lassen und die Entbudgetierung einzuleiten, betonte Heinrich. © EB/aerzteblatt.de
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