In Deutschlands ist jeder Haushalt verpflichtet, Rundfunkgebühren zu zahlen. Doch es gibt Ausnahmen. Auch Rentner und Rentnerinnen können sich von der Zahlung befreien lassen.
Frankfurt – Millionen Deutsche müssen die Rundfunkgebühren von monatlich 18,36 Euro an den Beitragsservice überweisen. Bisher. Denn im Jahr 2025 steht offenbar sogar eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags bevor. Auch, wer die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht nutzen möchte, kommt um die umgangssprachlich immer noch GEZ-Gebühren genannten Beiträge nicht herum. Nur einige Verbraucher und Verbraucherinnen haben die Möglichkeit, sich von der Gebühr befreien zu lassen – darunter auch Rentnerinnen und Rentner, für die es darüber hinaus acht weitere Zuschüsse vom Staat gibt.
Rundfunkbeitrag: Wann Rentenbeziehende von der Zahlung der Rundfunkgebühr befreit werden
Auch wenn der Beitragsservice von jedem Haushalt Rundfunkgebühren einfordert: In bestimmten Fällen hat die im Namen der Rundfunkanstalten betriebene Einrichtung ein Einsehen. Bestimmte Personengruppen haben nicht nur ein Anrecht auf Ermäßigung beim Rundfunkbeitrag. Unter gewissen Bedingungen ist sogar eine Befreiung möglich. Hierzu zählen beispielsweise Studierende, Auszubildende, sofern sie Sozialleistungen beziehen, sowie sehbeeinträchtigte Menschen. Gemäß den Informationen des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio gilt dies jedoch auch für Rentner und Rentnerinnen, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Wie wird der Rundfunkbeitrag gezahlt?
Der Rundfunkbeitrag von derzeit 18,36 Euro monatlich ist immer nur professional Haushalt fällig. Familien und Wohngemeinschaften zahlen – unabhängig von der Personenanzahl und der Anzahl der Geräte – nur einen Beitrag. Eingeschlossen sind auch Radios im Auto. Bis 2013 zahlten die Bundesbürger und -bürgerinnen zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eine GEZ-Gebühr. Der Hauptunterschied: Die alte GEZ-Gebühr musste nur bezahlen, wer einen Fernseher oder ein Radio besaß.
Normalerweise wird der Beitrag professional Quartal gezahlt, dann werden in der Mitte von drei Monaten 55,08 Euro fällig. Man kann aber auch professional Halbjahr 110,16 Euro oder für ein ganzes Jahr (220,32 Euro) zahlen. Was die wenigsten wissen: Auch eine monatliche Zahlung des Rundfunkbeitrags ist möglich.
Befreiung vom Rundfunkbeitrag (GEZ): Diese Rentner und Rentnerinnen müssen nicht zahlen
Um eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag zu beantragen, müssen Rentner und Rentnerinnen bestimmte Dokumente vorlegen, darunter einen gültigen Bewilligungsbescheid für Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die Unterbringung in einem Seniorenheim oder eine Pflegehilfe können ebenfalls dazu führen, dass keine Rundfunkgebühren anfallen.
Wenn mindestens eine der Voraussetzungen erfüllt ist, gilt es in Folge der Beantragung einer Befreiung vom Rundfunkbeitrag immer einen gültigen Bewilligungsbescheid einzureichen. Der Antrag auf die Befreiung kann online heruntergeladen oder schriftlich gestellt werden. Dabei ist es wichtig, dass sowohl der Bescheid als auch das ausgefüllte Formular später im Authentic und als beglaubigte Kopie vorliegen.
So beantragen Sie eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag:
- Fügen Sie dem Antrag die erforderlichen Dokumente bei, die nachweisen, dass mindestens eine der genannten Voraussetzungen erfüllt ist.
- Reichen Sie dafür intestine lesbare Kopien der Dokumente mit ein.
- Achten Sie auf gültige Belege, abgelaufene Dokumente können nicht bearbeitet werden.
- Achtung: Ein niedriges Renteneinkommen berechtigt in den meisten Fällen nicht allein zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag.
- Geben Sie immer Ihre Beitragsservice-Kundennummer an.
Beitragszahlung für Rentnerinnen und Rentner: Befreiung vom Rundfunkbeitrag per Härtefallantrag
Für Rentner und Rentnerinnen, die die oben genannten Kriterien nicht erfüllen, besteht eine weitere Möglichkeit, dennoch von der Zahlung des Rundfunkbeitrags, für den revolutionäre Änderungen geplant sind, befreit zu werden. Der Beitragsservice weist darauf hin, dass unter zwei Bedingungen ein Härtefallantrag eingereicht werden kann. Zum einen, wenn das Einkommen nur minimal über dem sozialen Bedarf liegt und weniger als der monatliche Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro beträgt. Zum anderen können Rentenbeziehende, die Anspruch auf Sozialleistungen haben, diese aber nicht in Anspruch nehmen, von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreit werden. (Ulrike Hagen)